Leistungen zum Lebensunterhalt
Finanzielle Grundsicherung bekommen Personen, die erwerbsfähig sind. Erwerbsfähig bedeutet, dass man täglich mindestens drei Stunden arbeiten kann. Die gesetzliche Grundlage ist das zweite Sozialgesetzbuch (SGB II).
Die finanzielle Grundsicherung sichert Ihren Lebensunterhalt. Sie bekommen die finanzielle Grundsicherung, wenn Sie das Geld für Ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen können und auch kein Vermögen haben.
Wie viel Grundsicherung Sie bekommen, berechnet das Jobcenter. Dabei wird Ihre persönliche Lebenssituation berücksichtigt. Leben Sie z.B. alleine in einer Wohnung, dann besteht eine Bedarfsgemeinschaft aus einer Person. Leben Sie z.B. mit einem Partner oder einer Partnerin (verheiratet oder nicht verheiratet), ohne oder mit unverheirateten Kindern unter 25 Jahren, besteht die Bedarfsgemeinschaft aus der Anzahl dieser Personen.
Wenn eine Person aus der Bedarfsgemeinschaft ein Einkommen oder Vermögen hat, muss sie dieses Geld benutzen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Wenn diese Person gegenüber anderen Personen der Bedarfsgemeinschaft unterhaltspflichtig ist, muss sie auch diese Personen finanziell unterstützen.
Es gibt Freibeträge für Einkommen oder Vermögen. Gerne können Sie mit Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter sprechen.
Ansprechpartner
Für die finanzielle Grundsicherung ist die Leistungssachbearbeitung zuständig. Bei Fragen zu Ihrer finanziellen Grundsicherung helfen Ihnen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Leistungsabteilung weiter. Vereinbaren Sie mit unserem ServiceCenter einen Termin.
ServiceCenter:
Montags bis freitags: 8 bis 18 Uhr
Telefon: 069 2171-3493.