Einmalige Leistungen
Es gibt besondere Situationen, in denen man zusätzliche finanzielle Hilfe braucht. In solchen Situationen kann man einmalige Leistungen bekommen, zum Beispiel:
- Bekleidung für Schwangere ab dem 6. Monat
- notwendige Kleidung, wenn man seine komplette Kleidung verloren hat (zum Beispiel wenn die Wohnung gebrannt hat)
- notwendige Möbel und Hausgeräte für eine neue Wohnung, wenn zum ersten Mal eine Wohnung angemietet wird (Erstausstattung)
- Reparaturen von orthopädischen Schuhe und therapeutische Geräten
- Miete von therapeutischen Geräten.