Finanzielle Leistungen
- Die finanziellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes heißen „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ bezeichnet. Erwerbsfähige Personen ab 15 Jahren erhalten Arbeitslosengeld II, Kinder erhalten Sozialgeld.
- leistungsberechtigte Personen und ihre Familie bekommen eine bestimmte Summe Geld: den Regelsatz, der für den Lebensunterhalt ausreicht. Die Bundesregierung bestimmt den Regelsatz.
- Das Arbeitslosengeld II enthält auch die Kosten für Miete und Heizung. Die Kosten für Ihre Wohnung müssen sich an den durchschnittlichen Mieten des Frankfurter Mietspiegels orientieren. Wenn die Kosten für Ihre Wohnung höher sind als die durchschnittlichen Mieten des Frankfurter Mietspiegels, bezahlt das Jobcenter nur für eine bestimmte Zeit die Miete. Sprechen Sie darüber mit Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter.
- Es gibt auch finanzielle Leistungen, die nur einmal bezahlt werden. Die sogenannten einmaligen Leistungen.
- Das Jobcenter überweist das Geld für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung, damit Sie und alle Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft versichert sind.
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet einen Überblick zu den Geldleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Näheres erfahren Sie, wenn Sie hier klicken.
Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit – klicken Sie hier.