Regelleistungen
Die Regelleistung wird pauschal bezahlt für: Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Berechtigte Personen | Betrag in Euro ab 01.01.2022 |
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Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner | 449,00 |
Zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende volljährige Partner, jeweils | 404,00 |
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (= 0-5 Jahre) |
285,00 |
Kinder und Jugendliche ab dem 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (= 6-13 Jahre) | 311,00 |
Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (= 14-17 Jahre) | 376,00 |
Sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft ab dem 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (= 18-24 Jahre) | 360,00 |
Personen unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung des Jobcenters Frankfurt umziehen | 360,00 |