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Zentrale Hotline p 069 2171-3493

Regelleistungen

Die Regelleistung wird pauschal bezahlt für: Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Berechtigte Personen Betrag in Euro ab 01.01.2022
Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner 449,00
Zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende volljährige Partner, jeweils 404,00
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
(= 0-5 Jahre)
285,00
Kinder und Jugendliche ab dem 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (= 6-13 Jahre) 311,00
Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (= 14-17 Jahre) 376,00
Sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft ab dem 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr (= 18-24 Jahre) 360,00
Personen unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung des Jobcenters Frankfurt umziehen 360,00
Keyviual Jobcenter Frankfurt

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