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Zuzug nach Frankfurt am Main

Jeder Umzug kostet Geld. Das Jobcenter bezahlt den Umzug, wenn er notwendig ist. Wenn Sie umziehen möchten, sprechen Sie vorher mit Ihrem jetzigen Jobcenter und mit dem Jobcenter Frankfurt.

Erst wenn beide Jobcenter Ihrem Umzug zustimmen, dürfen Sie den Mietvertrag unterschreiben und umziehen.

Achtung: Wenn ein Jobcenter nicht zustimmt und Sie trotzdem eine Wohnung mieten, kann es sein, dass das Jobcenter die Kosten nicht übernimmt.

Beachten Sie deshalb folgende Schritte:

  1. Informieren Sie Ihr jetziges Jobcenter an Ihrem Wohnort, dass Sie umziehen wollen. Das jetzige Jobcenter prüft Ihren Umzugswunsch.
  2. Wenn das jetzige Jobcenter zustimmt, suchen Sie eine neue Wohnung in Frankfurt am Main. Beachten Sie den Frankfurter Mietspiegels. Die Kaltmiete darf nicht höher sein.
  3. Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, fragen Sie den Vermieter nach allen Kosten für die Anmietung (z.B .Kaltmiete, Heizung, Stromkosten, Nebenkosten, Kaution).
    Unterschreiben Sie keinen Mietvertrag! Ihr neues Jobcenter in Frankfurt muss erst zustimmen, dass es die Kosten für Ihre neue Wohnung bezahlt.
  4. Gehen Sie mit dem „Mietangebot“ und der schriftlichen Zustimmung ihres jetzigen Jobcenters zu Ihrem neuen Jobcenter in Frankfurt. In Frankfurt gibt es 7 Jobcenter. Es hängt von Ihrer neuen Adresse ab, welches Jobcenter für Sie zuständig ist. Das Jobcenter Frankfurt prüft, ob es die Miete bezahlt.
    Das Jobcenter Frankfurt informiert Sie, ob und ab wann Sie den Mietvertrag unterschreiben können.
  5. Umzug (z. B. Makler, Renovierung, Kaution, Abstandzahlungen und erste Miete bezahlt meistens das jetzige Jobcenter.
  6. Das neue Jobcenter in Frankfurt bezahlt Miete und Nebenkosten.

Wichtig: Personen unter 25 Jahren sollen bei den Eltern wohnen. Nur in besonderen Fällen gibt es Ausnahmen. Das Jobcenter entscheidet darüber. In manchen Fällen wird das Jugendamt der Stadt Frankfurt in die Entscheidung einbezogen.

In dem Merkblatt „Umzug nach Frankfurt“ finden Sie die Formulare "Frankfurter Mietspiegel" und das Formular „Mietangebot“.

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