Leistungen für Bildung und Teilhabe
Alle Kinder und Jugendlichen sollen die gleichen Chancen für eine gute Ausbildung und Erziehung haben. Es ist wichtig, dass Kinder bei Aktivitäten in der Schule oder außerhalb der Schule mitmachen können. Dazu gehören z. B. das Mittagessen in einer Kindertagesstätte, im Hort und in der Schule, Ausflüge, Musikunterricht und Sport. Alle Kinder haben das Recht, diese Angebote zu nutzen.
Finanzielle Unterstützung gibt es z. B. für:
•eintätige Ausflüge mit der Schule, dem Kindergarten oder dem Hort
•Reisen mit der Schulklasse für mehrere Tage (Klassenfahrten)
•den Transport zur Schule und zurück (Schülerbeförderung)
•Nachhilfe für Schüler und Schülerinnen, (Lernförderung)
•Mittagessen in der Schule, im Hort oder im Kindergarten
•die Kosten für einen Verein, z. B. Sport, Theater, Musik usw.
•den Unterricht in künstlerischen Fächern
•kulturelle Aktivitäten und Freizeiten, wie zum Beispiel Gruppenreisen mit anderen Kindern oder Jugendlichen
Darüber hinaus erhalten Familien mit Schulkindern zweimal im Jahr (August und Februar) Geld für Schulmaterial.
Ab dem 01. August 2019 ist mit dem Antrag auf Leistungen nach dem SGB II automatisch ein Antrag auf Bildungs-und Teilhabeleistungen für Ihre Kinder gestellt.
Lediglich für die Übernahme von Nachhilfeunterricht ist weiterhin erforderlich einen gesonderten Antrag zu stellen.
Anfragen für eine telefonische oder persönliche Beratung können Sie über das SGB II Servicecenter unter der Rufnummer 2171-3493 an uns richten.
Post für das Team Bildung und Teilhabe richten Sie bitte an:
Jobcenter Frankfurt
8 BuT
Emil-von-Behring-Str. 10
60439 Frankfurt
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Information Bildung und Teilhabe
Info-Aushang-BuT.pdf (448 kB)