Die Widerspruchstelle
Wenn Sie mit einem Bescheid des Jobcenters nicht einverstanden sind und mit den Mitarbeitern in der Sachbearbeitung keine Lösung finden, können Sie widersprechen.
Sie können schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats bei dem für Sie zuständigen Team oder direkt in der Widerspruchsstelle widersprechen.
Adresse der Widerspruchstelle:
Jobcenter Frankfurt am Main
Widerspruchstelle
Baseler Straße 35 – 37
60329 Frankfurt am Main
Wenn die Mitarbeiter der Widerspruchstelle Ihren Widerspruch ablehnen, können Sie beim Sozialgericht klagen. Sie können bis innerhalb eines Monats nach der Ablehnung klagen.
Adresse des Sozialgerichts
Sozialgericht Frankfurt am Main
Gutleutstraße 136
60327 Frankfurt am Main