Das Jobcenter Frankfurt am Main ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Frankfurt am Main und der Stadt Frankfurt am Main. Das Jobcenter betreut und vermittelt alle Personen in Frankfurt am Main, die Bürgergeld beziehen. Das Jobcenter ist auch Ansprechpartner für Arbeitgeber bei der Prüfung möglicher Einstellungshilfen.
Das Jobcenter ist in die lokalen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen eingebunden. Die Arbeit des Jobcenters wird durch Gremien gesteuert.
Die beiden Träger des Jobcenters Frankfurt am Main sind die Agentur für Arbeit Frankfurt am Main und die Stadt Frankfurt am Main. Die gesetzliche Grundlage ist § 44b des zweiten Sozialgesetzbuches (SGBII). Sie tagen in der Trägerversammlung.
Beirat
Der Beirat berät die Geschäftsführung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen sowie bei der Aufstellung der strategischen Integrationsprogramme, das die Trägerversammlung beschließt.
Die Geschäftsführung ihrerseits informiert den Beirat über die wesentlichen Aktivitäten und Arbeitsergebnisse des Jobcenters.
Der Beirat setzt sich zusammen aus:
je einer Vertretung der Träger der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Frankfurt am Main
einer Vertretung des Jugend- und Sozialamtes – Fachbereichsleitung Jugend
einer Vertretung der Arbeitgeber (VhU)
einer Vertretung der Arbeitnehmer (DGB)
je einer Vertretung der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer in Frankfurt am Main
einer Vertretung der Ortsliga der freien Wohlfahrtspflege (2-jährlich alternierend)
einer Vertretung der Wirtschaftsförderung
einer Vertretung des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten der Stadt Frankfurt am Main
einer Vertretung des Stadtschulamtes
drei Vertretern des Ausschusses Soziales und Gesundheit
einer Vertretung des Frauenreferates der Stadt Frankfurt am Main
die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
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