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Schnell zum Antrag auf Grundsicherung: (Bürgergeld)
Wichtige Informationen zum AntragZum digitalen Antrag

Hotline Übersicht

Zentrale Hotline p 069 2171-3493

 

Wichtige Informationen und Links

Einmalzahlung in Höhe von 200 EURO nach § 73 SGB II

Leistungsberechtigte, die im Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehende und Alleinerziehende) oder 2 (volljährige Partner) richtet, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 EURO. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht notwendig. Der Betrag wird zum 01.08.2022 ausgezahlt.

Monatlich 20 EURO Sofortzuschlag für Kinder
nach § 72 SGB II


Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen, erhalten ab Juli 2022 bis zur Einführung der Kindergrundsicherung einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro.

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Finden Sie Ihr Jobcenter

Für persönliche Beratungen oder Vorsprachen vermittelt, berät und betreut Sie das Jobcenter Frankfurt am Main an sechs Standorten.

p069 2171-3493

Sie erreichen das Servicecenter Montags bis Freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Im Jugendjobcenter unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle. Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen Ihre berufliche Zukunft zu gestalten. Unsere Leistungen für Arbeitssuchende unter 25 Jahren
Im Jobcenter unterstützen wir Sie, eine Arbeitsstelle zu finden. Hierfür stehen uns viele verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Wir unterstützen Sie so lange, bis Sie unabhängig von der finanziellen Grundsicherung Ihren Lebensunterhalt selbständig sichern können... Unsere Leistungen für Arbeitssuchende ab 25 Jahren
Hier finden Sie Informationen, wie wir mit Ihnen zusammenarbeiten. Unter dem Punkt Leistungen zum Lebensunterhalt erfahren Sie, welche Unterlagen Sie zur Antragstellung benötigen.
Allgemeine Leistungen
Die Vermittlung von Arbeitsuchenden in offene Stellen ist ein wichtiges Anliegen des Jobcenter Frankfurt. Dazu wurde der Arbeitgeberservice für die schnelle, passgenaue und nachhaltige Vermittlung ins Leben gerufen. Wir akquirieren freie Stellen, die wir geeigneten Bewerberinnen und Bewerber aus unserem Kundenkreis für die jeweilige Position vorschlagen. Unsere Leistungen für Arbeitgeber

Informationen für Antragstellende

Sind Sie arbeitslos? Oder reicht Ihr Einkommen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern? Das Jobcenter Frankfurt am Main hilft Ihnen mit folgenden Angeboten:

  • Finanzielle Grundsicherung des Lebensunterhalt (Bürgergeld, Sozialgeld, Übernahme der Kosten für die Unterkunft)
  • Information und Beratung durch eine Ansprechperson (Persönliche/r Ansprechpartner/in)
  • Unterstützung bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
  • Gewährung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Sie müssen in Deutschland leben und in der Lage sein mindestens 3 Stunden zu arbeiten.

Weitere Informationen

Welches Jobcenter ist zuständig?

Das Jobcenter Frankfurt am Main ist in sieben Niederlassungen im Stadtgebiet Frankfurt für Sie tätig. Welches Jobcenter für Sie zuständig ist, lässt sich anhand der Postleitzahl Ihres Wohnortes ermitteln.

Für Personen unter 25 Jahren ist das Jugendjobcenter zuständig.

Personen ohne festen Wohnsitz wenden sich an das Jobcenter Mitte.

In jedem Jobcenter finden Sie eine Eingangszone. Die Eingangszone ist Ihre erste Anlaufstelle.

Eingangsbereich

Der Eingangsbereich ist die erste Anlaufstelle für Ihr Anliegen. Dort werden Ihre Personaldaten aufgenommen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis von Ihnen und Ihren Familienangehörigen
  • oder Ihren Pass und die Pässe Ihrer Familienangehörigen mit der gültigen Aufenthaltserlaubnis
  • Meldebescheinigung aller Angehörigen, die in Ihrem Haushalt leben. Die Meldebescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt.

Im Eingangsbereich werden die weiteren Stationen im Jobcenter festgelegt und Termine für das Erstgespräch in der Leistungssachbearbeitung und bei Ihrer Ansprechperson im Team „Markt und Integration“ vereinbart.

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für Ihre Antragstellung, denn Sie erhalten in der Regel noch am gleichen Tag Termine in der Leistungssachbearbeitung und bei Ihrer Ansprechperson.

Leistungssachbearbeitung

In der Leistungssachbearbeitung stellen Sie den Antrag auf finanzielle Grundsicherung (Bürgergeld, Sozialgeld). Welche Nachweise Sie für Ihre Antragstellung benötigen, finden Sie hier:

Sie erhalten nach einer Vorprüfung die Antragsformulare und das Merkblatt SGB II, das wichtige Informationen rund um Ihren Antrag auf Leistungen zur finanziellen Grundsicherung beinhaltet. Sie können den Antrag und das Merkblatt auch hier herunterladen.

Wenn Sie den Antrag auf finanzielle Grundsicherung elektronisch ausfüllen, können Sie im elektronischen Dokument die  Ausfüllhinweise in verschiedenen Sprachen nutzen. Klicken Sie hierfür auf die Fragezeichen im Antragsformular. Auch das Merkblatt SGB II können Sie in verschiedenen Sprachen herunterladen und ausdrucken.

Vermittlung in Arbeit

Für Ihre Arbeitssuche werden Sie von einer Ansprechperson (Persönliche/r Ansprechpartner/in) unterstützt. Die Ansprechperson berät und informiert zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Suche nach einer Arbeit entstehen. In der Regel können Sie bereits bei Ihrer ersten Vorsprache im Jobcenter mit Ihrer Ansprechperson sprechen. Oft erstellt die Ansprechperson ein Bewerberangebot und händigt Ihnen Stellenangebote aus. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Unterlagen mit, die Sie für die Suche nach einer Arbeit  benötigen, zum Beispiel:

  • Zertifikate von beruflichen Qualifikationen
  • Zertifikate über Ihre Sprachkenntnisse in Deutsch
  • Arbeitszeugnisse
  • Bewerbungsschreiben

Das sind wir – der Wertekanon im Jobcenter Frankfurt am Main

Sicherheit. Verbundenheit. Perspektive.

Wie wir unsere Kernwerte im Jobcenter Frankfurt am Main mit Leben füllen – im Umgang miteinander und mit unseren Kundinnen und Kunden – erfahren Sie in unserem Wertekanon 

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